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Bildungsprämie: zweite Förderperiode ist angelaufen

Staatliche Förderung für Ihr Bildungsvorhaben!

Die Volkshochschulen im Landkreis Unterallgäu e.V. sind offizielle Beratungsstelle für die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung eingeführte Bildungsprämie. Wenn Sie Interesse an einer Weiterbildung haben, kann Ihnen die Bildungsprämie bei der Finanzierung helfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen finanziert die Bildungsprämie 50 Prozent der Kosten einer Fortbildung (maximal aber 500 Euro).

Die Mittel für die Bildungsprämie in 2012 wurden deutlich gekürzt, deshalb hat sich auch einiges an den Bedingungen geändert. So gelten neue Einkommensgrenzen: Angestellte oder Selbstständige müssen weniger als 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro für Eheleute mit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung) zu versteuerndes Einkommen beziehen.

Bitte beachten Sie: Das "zu versteuernde Einkommen" entspricht nicht dem Bruttoeinkommen! Alleinstehende Menschen mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 24.000 Euro liegen im Regelfall unter der Grenze, bei entsprechenden Abzügen kann das Bruttoeinkommen auch noch deutlich höher liegen, ohne die Prämienberechtigung zu verlieren. Für Familien und Alleinerziehende ist wichtig zu wissen, dass die Kinderfreibeträge voll angerechnet werden. Bitte lassen Sie sich beraten!

Neu ist auch, dass ein Gutschein nur noch alle zwei Jahre bezogen werden kann und dass Antragsteller mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten müssen.

Unabhängig von diesen Grenzen ist auch die Ausstellung eines Spargutscheins möglich, der die Entnahme aus Ihrem Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz (insofern vorhanden) auch vor Ablauf der ansonsten geltenden Sperrfrist ermöglicht.

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Weiterbildungsberatung wurden die Volkshochschulen im Landkreis Unterallgäu e.V. als eine von 600 Beratungsstellen in Deutschland für diese Aufgabe zugelassen.

> www.bildungspraemie.info
 
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