Bitte beachten Sie: Das "zu versteuernde Einkommen" entspricht nicht dem Bruttoeinkommen! Alleinstehende Menschen mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 24.000 Euro liegen im Regelfall unter der Grenze, bei entsprechenden Abzügen kann das Bruttoeinkommen auch noch deutlich höher liegen, ohne die Prämienberechtigung zu verlieren. Für Familien und Alleinerziehende ist wichtig zu wissen, dass die Kinderfreibeträge voll angerechnet werden. Bitte lassen Sie sich beraten!
Neu ist auch, dass ein Gutschein nur noch alle zwei Jahre bezogen werden kann und dass Antragsteller mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten müssen.
Unabhängig von diesen Grenzen ist auch die Ausstellung eines Spargutscheins möglich, der die Entnahme aus Ihrem Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz (insofern vorhanden) auch vor Ablauf der ansonsten geltenden Sperrfrist ermöglicht.
| Montag | 9 - 12 Uhr und von 15 - 17 Uhr | |
| Dienstag | 9 - 12 Uhr | |
| Mittwoch | 9 - 12 Uhr | |
| Donnerstag | 9 - 17 Uhr durchgehend |
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| Freitag | 9 - 12 Uhr |
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| sowie nach Vereinbahrung |
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| Montag - Freitag | 9 - 12 Uhr |