Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die VHS zustande. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschulen im Landkreis Unterallgäu e.V. Die Anmeldung kann erfolgen durch:

  • Zahlung der Kursgebühr
  • Eintragung in die Teilnehmerliste

Die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr. Die Anmeldungen werden von der VHS in zeitlicher Reihenfolge angenommen.

2. Bezahlung

Die vereinbarte Kursgebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig. Eine Ermäßigung der Kursgebühren von 25 Prozent für Kurse aus den Bereichen Sprachen und Verständigung sowie Beruf und Karriere erhalten Schüler, Studenten, sowie Bezieher von Sozialhilfe und ALG II. Bitte wenden Sie sich in sonstigen Härtefällen an die VHS-Leitung.

Wir verwenden Ihre uns vorliegende Einzugsermächtigung ab 1. Januar 2014 als SEPA-Mandat. Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer für den Lastschrifteinzug lautet: DE39VHS00000535192. Als Mandatsreferenz verwenden wir kundenbezogene Mandate.

Wir ziehen die Kursgebühr für die jeweilige Veranstaltung von Ihrem Konto zum Fälligkeitstag 1./8./15./22. des Monats ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.

3. Rücktritt vom Vertrag

a) Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten,

  • wenn die jeweilige festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
  • wenn der/die von der VHS verpflichtete Dozent/-in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der VHS liegen (z.B. Krankheit), ausfällt.

b) Ein Rücktritt von Seiten des/der Teilnehmenden ist gebührenfrei bis fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Prozent der Kursgebühr berechnet, mindestens jedoch 5 Euro. Bei Veranstaltungen, die an mehr als sieben Tagen stattfinden, kann der/die Teilnehmende gebührenfrei bis zum Tag vor dem zweiten Unterrichtstermin zurücktreten.

Ein Rücktritt ist jederzeit möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird oder die VHS vor Beginn der Veranstaltung einem Rücktritt zustimmt. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Kündigung ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

4. Prüfungen, Bescheinigungen

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 Prozent der Kursstunden besucht wurden.

5. Urheberschutz

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der VHS auf keine Weise vervielfältigt werden.

6. Haftung

Die Haftung der VHS für Schäden jedwelcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der VHS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

7. Leistungsumfang, Schriftform

Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung des jeweils aktuellen Programmheftes. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der/die Dozent/-in ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

8. Datenschutz

Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes nur VHS-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.